Online Mahnverfahren

Fast alle Unternehmen suchen nach Möglichkeiten, laufende IT-Kosten zu senken. Vielen sind die hohen Kosten für Ihre Remote Access Lösungen auf Token-Basis ein Dorn im Auge. Dabei gibt es heute kostengünstigere Alternativen, die zudem noch mehr Funktionalität bieten - digitale Zertifikate.

Digitale Zertifikate bieten nicht nur starke Authentisierung, sondern überzeugen durch schlanke Administration, schnelle Verfügbarkeit und zusätzliche Funktionen und sind daher ideal für die heutige Generation des Remote Access.

 

Eine wesentliche Auswirkung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006 tritt am 01.12.2008 in Kraft: Ab dann können Rechtsanwälte nach Artikel 10, Ziffer 8 Anträge nur noch in maschinell lesbarer Form eingereichen.
Dafür bieten die Mahngerichte u.a folgende beide Verfahren an, die zur Übertragung der Anträge das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) http://www.egvp.de/software/index.php benutzen.

Der Online-Antrag:
• Anträge, die über das Portal www.online-mahnantrag.de gestellt werden, können ausschließlich per Internet übermittelt werden.
Der elektronische Datenaustausch per EGVP
Neben dem Online-Antrag können Sie auch die Dateien mit einer zugelassenen Software erstellen und anschließend über das EGVP versenden. Diese Möglichkeit empfiehlt sich bei einem größeren Antragsaufkommen.

Für beide Verfahren benötigen Sie
• eine Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur  http://www.trustcenter.de/products/tc_qsign.htm
• und einen passenden Kartenleser    https://emea.salesforce.com/_ui/selfservice/pkb/PublicKnowledgeSolution/d?orgId=00D200000001Xsy&lang=33&id=50120000000GOtn
sowie die Installation des EGVP’s.

TC Trustcenter GmbH ist seit vielen Jahren akkreditierter Anbieter von qualifizierten Zertifikaten. Mit unserer Signaturkarte TC QSign haben wir das richtige Angebot für Sie. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen!

Wie beantragen Sie Ihre Signaturkarte?
Die Ausstellung einer Signaturkarte erfordert leider einige vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen. Trotzdem ist die Beantragung einfach:
1. Laden Sie sich die TC QSign Antragsunterlagen http://de.sitestat.com/tc/tcde/s?antragsablauf_tc_qsign&ns_type=pdf herunter.
2. Füllen Sie das Antragsformular aus und senden es an TC TrustCenter zurück. Beachten Sie dabei die Ausfüllhinweise http://de.sitestat.com/tc/tcde/s?ausfuellhinweise_tc_qsign&ns_type=pdf  und Antragsablaufbeschreibung http://de.sitestat.com/tc/tcde/s?antragsablauf_tc_qsign&ns_type=pdf ; so müssen Sie u.a. eine mit Ihrer Unterschrift versehene Ablichtung Ihres Personalausweises beifügen.
3. Sie erhalten darauf von TC TrustCenter Unterlagen, mit denen Sie sich zwecks persönlicher Identifizierung zu einem Postamt oder zu TC TrustCenter in Hamburg begeben.
4. TC TrustCenter erstellt die Signaturkarte(n) und stellt Sie Ihnen in einer sicheren Versandform zu. Aus Sicherheitsgründen wird Ihnen die Transport-PIN sowie die Signatur-PIN erst nach erfolgreicher Zustellung der Signaturkarte zugesandt.
5. Nachdem Sie uns den Empfang  der Signaturkarte sowie der PIN-Nummern bestätigt haben, wird Ihr Zertifikat in einen entsprechenden Verzeichnisdienst von TC TrustCenter aufgenommen und Ihre Signaturkarte freigeschaltet.
6. Aktivieren Sie dann Ihre Signaturkarte durch Eingabe der Transport-PIN und Vergabe einer persönlichen Signatur-PIN. Eine Anleitung zu Inbetriebnahme http://www.trustcenter.de/media/tc_qsign_inbetriebnahme-012008-de.pdf .hilft Ihnen dabei.
7. Jetzt können Sie die Signaturkarte benutzen.

Weiterführende Links:
• Qualifizierte Signaturkarte TC QSign http://www.trustcenter.de/products/tc_qsign.htm
• Antragstellung über das EGVP oder als Barcode-Antrag online-mahnantrag.de  
• Hinweise für die Nutzung des EGVP für die Online-Antragstellung oder den Elektronischen Datenaustausch  www.egvp.de  
• Allgemeine Hinweise der deutschen zentralen Mahngerichte zu den Onlineverfahren www.mahngerichte.de/onlineverfahren   
• Informationen zum Thema elektronische Signatur vom Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (  BSI)
• Ein Liste der Produkte, bei denen die Erfüllung der Anforderungen aus § 17 SiG und § 15, Anlage 1 SigV formal bestätigt ist, finden Sie auf dem Web-Server der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (  Bundesnetzagentur).

 

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